Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der mobilen Event-Schliessfächer mit elektronischem Schloss der Schlüssfach.ch GmbH

1. Anwendungsbereich

1.1 Die vorliegenden AGB gelten für die Nutzung von mobilen Event-Schliessfächern mit elektronischem Schloss der Schlüssfach.ch GmbH.

1.2 Mit der Nutzung der mobilen Event-Schliessfächer mit elektronischem Schloss erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.

2. Vertragsgegenstand

Durch diese AGB wird die Vermietung von mobilen Event-Schliessfächern mit elektronischem Schloss der Schlüssfach.ch GmbH auf Veranstaltungen geregelt. Details zu den jeweiligen Angeboten werden auf dem Web-Shop / Internet publiziert.

3. Gemeinsame Bestimmungen zur Miete

3.1 Die Schlüssfach.ch GmbH vermietet der Kundin oder dem Kunden (nachfolgend Mieter) ein mobiles Event-Schliessfach mit elektronischem Schloss auf den von ihr betriebenen Containern, die an verschiedenen Standorten auf verschiedenen Veranstaltungen eingerichtet sind. Der Mietvertrag wird zwischen der Schlüssfach.ch GmbH und dem Mieter abgeschlossen.

3.2 Der Mietvertrag kommt entweder online über die Buchungsseite der Schlüssfach.ch GmbH (Web-Shop) oder über eine persönliche Buchung auf der Veranstaltung über den bei der Anlage stehenden Terminal zustande. Die auf der Website der Schlüssfach.ch GmbH und der Veranstalter dargestellten Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Mieter dar, das die Schlüssfach.ch GmbH dann annehmen kann.

3.2.1 Der Online-Vertragsschluss über die Buchungsseite erfolgt über einen detaillierten Buchungsprozess, welcher den Mieter Schritt für Schritt durch die Buchung leitet. Der Vertrag kommt durch die elektronische Übermittlung per E-Mail/SMS eines personalisierten Links (= digital key card) des Öffnungs-Codes, der Fachnummer und dem Ort des Schliessfachs durch die Schlüssfach.ch GmbH an den Mieter zustande.

3.2.2 Buchungen können ausser auf der Buchungsseite auch vor Ort auf der Veranstaltung über den bei der Anlage stehenden Terminal aufgegeben werden. Der Vertrag kommt zustande durch die Mitteilung des Codes und der Fachnummer an den Mieter über den Terminal.

3.3 Das Mietverhältnis umfasst ein Schliessfach der gewählten Grösse (entweder 400x300x180mm oder 400x300x340mm). Das Schliessfach ist alarmgesichert und beinhaltet zwei USB-Steckplätze für das Laden (abhängig von Infrastruktur des Veranstalters) von Mobilgeräten mit bis zu 2 Ampere Ladestrom. Das Schliessfach ist beleuchtet.

4. Vertragsdauer

Der Vertrag wird in der Regel für die Dauer der gewählten Veranstaltung geschlossen. Es sind aber auch kürzere Mietverhältnisse (Stunden/Tage) gemäss den individuellen Buchungen möglich.

5. Öffnungszeiten

Die für die jeweilige Veranstaltung geltenden Öffnungszeiten werden im Internet auf der Buchungsseite für diese Veranstaltung und vor Ort durch Aushang bekannt gegeben. Ausserhalb der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist kein Zugang zu den Schliessfächern möglich.

6. Preise

Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise für die Miete eines Schliessfachs werden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf der Angebotsseite des Veranstalters und auch der Schlüssfach.ch GmbH sowie vor Ort durch Aushang bekannt gegeben.

7. Bearbeitungs- und Rücksendekosten

Verbleiben aufbewahrte Gegenstände des Mieters durch Verschulden des Mieters nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit im Schliessfach, muss dieser die Bearbeitungs- und Rücksendekosten mit Rücksendung an die bei Vertragsabschluss angegebene Adresse tragen. Für die Bearbeitung und Rücksendung wird von der Schlüssfach.ch GmbH eine pauschale Gebühr in der Höhe von Fr. 50.- erhoben. Diese Gebühr ist vom Mieter vor Versand der Gegenstände zu bezahlen. Bis der Zahlungseingang erfolgt, macht die Schlüssfach.ch GmbH von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch. Eine Rückgabe der Sachen erfolgt erst nach Identifikation des Mieters und Abgleich mit den bei der Buchung angegebenen Daten. Eine Haftung der Schlüssfach.ch GmbH für eventuelle, durch die Rücksendung entstandene Schäden ist ausgeschlossen.

8. Haftung

8.1 Die Schlüssfach.ch GmbH haftet nicht für die aufbewahrten Gegenstände in den Schliessfächern. Sie kann insbesondere nicht für Diebstahl und/oder Beschädigung haftbar gemacht werden, ausser im Falle von Vorsatz oder Betrug durch die Schlüssfach.ch GmbH. Auch diesfalls ist aber die Haftung beschränkt auf die Erstattung des Betrags, der durch den Mieter für die Nutzung des Schliessfachs geschuldet ist.

8.2 Ausgeschlossen bleibt auch jegliche Haftung betreffend Stromschäden, welche an den in den Schliessfächern aufbewahrten Gegenständen z.B. aufgrund von Nichtfunktionieren des Aufladens, Schäden am Akku, Brand durch Kurzschluss etc. entstehen. Die Schlüssfach.ch GmbH haftet überdies nicht bei höherer Gewalt für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

8.3 Beschädigt der Mieter die Mietsache, haftet er für den entstandenen Schaden.

8.4 Sofern das Schliessfach wegen Stromausfall oder Internetproblemen durch den Mieter während der Vertragsdauer nicht oder nur teilweise genutzt werden kann, so erstattet die Schlüssfach.ch GmbH die bezahlte Mietgebühr bei einem Totalausfall im Umfang von 70% zurück. 30% verbleiben bei der Schlüssfach.ch GmbH zur Deckung ihrer Unkosten. Keine Rückerstattung erfolgt, falls lediglich das Aufladen von elektronischen Geräten nicht möglich ist.

8.5 Die Schlüssfach.ch GmbH ist im Besitz eines Hauptschlüssels. Sie ist berechtigt, das Schliessfach ohne Zustimmung des Mieters zu öffnen, insbesondere bei drohender Gefahr oder falls der Mieter Rechnungen nicht bezahlt.

9. Allgemeines, Pflichten des Mieters und der Schlüssfach.ch GmbH

9.1 Der Mieter ist verpflichtet, bei Abgabe eines Angebots zur Buchung eines Schliessfachs seine personenbezogenen Daten wahrheitsgemäss anzugeben. Die Schlüssfach.ch GmbH ist berechtigt, sich jederzeit von der Identität des Mieters durch Überprüfung eines amtlichen Dokuments mit Lichtbild zu überzeugen. Verweigert der Mieter dies, kommt kein Vertrag zustande. 

9.2 Der Mieter verpflichtet sich, das Schliessfach sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch die Nutzung des Schliessfachs durch den Mieter entstehen, müssen unverzüglich der Schlüssfach.ch GmbH bzw. dem Veranstalter gemeldet werden.

9.3 Das Schliessfach wird dem Mieter zur persönlichen Nutzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Dauer der entsprechenden Veranstaltung vermietet. Eine Unter- und Weitervermietung ist untersagt. Die Aufbewahrung gefährlicher Gegenstände ist untersagt. Dies betrifft insbesondere alle Art von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen, pyrotechnische Erzeugnisse und Betäubungsmittel sowie alle anderen Gegenstände, die gegen das Betäubungsmittel-, Waffen-, Jugendschutz- oder andere Gesetze oder Brandschutzbestimmungen verstossen.

9.4 Die Schlüssfach.ch GmbH hat keine Kenntnis von den durch den Mieter eingeschlossenen Gegenstände. Sie behält sich aber das Recht vor, jederzeit zur Überprüfung der vereinbarten Bestimmungen Einsicht in das Schliessfach zu verlangen. Auch ohne Einverständnis des Mieters ist die Schlüssfach.ch GmbH berechtigt, bei Gefahr im Verzug das Schliessfach mit einem Zweitschlüssel zu öffnen.

9.5 Zum Ende des Mietzeitraums hat der Mieter das Schliessfach restlos zu leeren und eventuelle Verschmutzungen zu entfernen. Bleiben Verschmutzungen oder Beschädigungen am Schliessfach nach Ende des Mietzeitraums bestehen, kann der Anbieter deren Behebung dem Mieter nachträglich in Rechnung stellen.

10. Kündigung

Der Mietvertrag wird für eine bestimmte und vorher bekannte Frist geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine ausserordentliche Kündigung durch die Schlüssfach.ch GmbH kann erfolgen, wenn der Mieter die vereinbarten Bestimmungen nicht einhält, den Anweisungen der Schlüssfach.ch GmbH nicht Folge leistet oder gesetzliche Vorgaben verstösst. Insbesondere dann, wenn das Eigentum der Schlüssfach.ch GmbH oder anderer Mieter sowie die Sicherheit anderer Mieter gefährdet ist, kann die ausserordentliche Kündigung durch die Schlüssfach.ch GmbH ohne Rückerstattung der bezahlten Mietentschädigung erfolgen.

11. Datenschutz

Die Schlüssfach.ch GmbH hält sich im Umgang mit Personen-, Kunden- und Firmendaten an das Datenschutzgesetz. Die Schlüssfach.ch GmbH gibt keine personenbezogenen Daten des Mieters an Dritte weiter, es sei denn, dass sie hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Mieter vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Die vom Mieter im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschliesslich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Mieter an folgende Adresse wenden: Schlüssfach GmbH, Herr Kyburz Matthias, Schönenwerdstrasse 45, 5000 Aarau.

12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Es findet ausschliesslich das schweizerische Recht Anwendung. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz der Schlüssfach.ch GmbH.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ungültig, gesetzeswidrig oder sonst unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten Bedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Die Schlüssfach.ch GmbH behält sich das Recht vor, die allgemeinen Bestimmungen jederzeit abzuändern.